AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind allein maßgeblich für alle zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten als vom Kunden angenommen, wenn ihnen nicht sofort nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung widersprochen wird.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden innerhalb der Geschäftsbeziehung getroffen werden, sind in dem Vertrag selbst, diesen Bedingungen und unserer Auftragsbestätigung schriftlich niedergelegt.
3. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmen im Sinne von § 14 BGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet haben.
2. Unsere Angebote haben maximal dreißig Tage Gültigkeit. Verträge kommen allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung zustande.
3. Die Dokumentationspflicht, das Erstellen einer Betriebs- und Aufbauanleitung und die Produktbeobachtung obliegt dem Handlungsbereich des Kunden, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart. Von uns erstellte Montage- und Betriebsanleitungen sind grundsätzlich für Fachpersonal dessen Qualifikation der Deutschen Ausbildungsordnung BBI entspricht, angefertigt.
4. Farbvorgaben, z.B. nach RAL, oder Verlaufs- und Glanzgradvorgaben sind immer, auch wenn sie vom Lieferanten bestätigt werden, ca.- Vorschriften. Abweichungen in Farbe, Glanz und Verlauf innerhalb der branchenüblichen Toleranzen berechtigen nicht zur Mängelrüge; dies gilt auch für Lieferungen nach Muster.

§ 3 Preise

1. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
2. Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von vier Monaten ab Vertragsabschluss oder verzögert sich die Lieferung über vier Monate ab Vertragsabschluss aus Gründen, die allein der Kunde zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen, sind wir berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5% des bezifferten Kaufpreises, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Kunde es nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, ausübt.

3. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn vier Wochen nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. In gleicher Weise sind wir verpflichtet, bei Kostensenkungen zu verfahren. Sowohl Kostensenkungen als auch Kostenerhöhungen werden wir, sobald und soweit sie eingetreten sind, dem Kunden auf Verlangen nachweisen und bei Kostenerhöhungen sowie bei Kostensenkungen berücksichtigen. Dem Kunden steht bei Preiserhöhungen ein Rücktrittsrecht für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Preisänderung zu.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
2. Unsere rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Kunden und uns geklärt sind und der Kunde allen ihm obliegenden Verpflichtungen nachgekommen ist.
3. Unsere Lieferzeit ist eingehalten, wenn unser Produkt bis zum Ablauf dieser Zeit das Werk verlassen hat oder wir Versandbereitschaft angezeigt haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend; das gilt nicht bei berechtigter Abnahmeverweigerung.
4. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Lieferverzuges - angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die der Lieferant trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte - gleichviel ob im Werk des Lieferanten oder bei seinen Unterlieferanten eingetreten - z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, insbesondere Pulverlacke. Das gleiche gilt auch im Fall von Streik und Aussperrung. Der Lieferant muss dem Abnehmer solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.
5. Wir haften dem Kunden gegenüber bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen. Uns ist ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Ist der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung begründet, ist unsere Haftung auf den auf uns entfallenen Lieferanteil begrenzt. . Beruht unser Lieferverzug auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, ist der Kunde berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Kaufpreises, maximal nicht mehr als 5% des Kaufpreises zu verlangen. Wir sind berechtigt nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden eingetreten ist.
6. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

§ 5 Zahlungsbedingungen

1. Ist mit uns nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig.
2. Wir sind berechtigt, die Lieferung zu verweigern, sofern nach Abschluss des Vertrages Tatsachen bekannt werden, die die Gegenleistung des Kunden wegen dessen mangelnder Leistungsfähigkeit als gefährdet erscheinen lassen. Die Lieferung erfolgt für diesen Fall nur dann, wenn der Kunde vorleistet oder eine angemessene Sicherheit stellt. Wir sind berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Vorleistung oder Sicherheitenstellung zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Die Fristsetzung ist entbehrlich, sofern der Kunde die bereits zum Vertragsschluss bekannten oder ihm fahrlässig nicht bekannten Tatsachen schuldhaft verschwiegen hat. Soweit bereits Teillieferungen von uns geleistet worden sind, ist der Kunde verpflichtet, diese Ware sofort an uns herauszugeben.


3. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurde oder unstreitig ist. Bei Vorliegen eines Mangels steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nur in angemessener Höhe zu, die sich nach der Art des Mangels und der Nutzungsbeeinträchtigung richtet.

§ 6 Gefahrübergang, Versicherung

1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Produkt unser Werk oder Auslieferungslager verlassen hat. Das gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung, übernehmen. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei Abnahme über.
2. Verzögern sich oder unterbleiben der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir ihm Versand- oder Abnahmebereitschaft angezeigt haben.
3. Wird der Liefergegenstand nach der Lieferung an einen anderen Ort als den in der Bestellung genannten verbracht und erhöhen sich hierdurch die Aufwendungen, so werden die Mehraufwendungen vom Kunden getragen.
4. Wir verpflichten uns, das Produkt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten zu versichern.

§ 7 Sachmängelhaftung

1. Unser Kunde hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich zu informieren. Offensichtliche Mängel sind von dem Kunden innerhalb einer Woche ab Eingang des Vertragsgegenstandes beim Kunden dem Lieferanten schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen innerhalb von 4 Wochen schriftlich angezeigt werden. Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt.
2. Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik bei Auftragserteilung entsprechende Mangelfreiheit unserer Produkte. Unsere Haftung ist u.a. ausgeschlossen bei nicht sachgerechter Lagerung, fehlerhaftem Einbau oder Inbetriebnahme, nicht ordnungsgemäßer Wartung, Zweckentfremdung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden oder Dritten.
3. Im Falle des Vorliegens eines Mangels und dessen rechtzeitiger Anzeige leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Die ausgetauschten Teile muss der Kunde in jedem Fall auf unseren Wunsch an uns herausgeben. Sofern es dem Kunden zumutbar ist, verbleiben ausgetauschte Teile oder im Falle eines Rücktritts das Gesamtprodukt auf unseren Wunsch beim Kunden.
4. Soweit unsere Produkte in Anlagen eingebaut werden, an denen ein Mangel auftritt und dieser möglicherweise auf einen Mangel oder Fehler unserer gelieferten Produkte zurückzuführen ist, wird uns Einsicht in die Konstruktionsunterlagen und die technischen Details, soweit sie unseren Liefergegenstand betreffen, gewährt. Wird diese Einsicht verweigert, haben wir die Möglichkeit, ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. der Gewährleistungsansprüche geltend zu machen und die Nacherfüllung zu verweigern.
5. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten und nach § 8 Schadenersatz zu verlangen.
6. Sachmängelrechte für unsere Produkte und Werkleistungen einschließlich der zugehörigen Planungsleistung verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung oder Abnahme.
7. Weitergehende Rechte des Kunden wegen Mängeln als nach Maßgabe der vorstehenden Absätze sind ausgeschlossen, insbesondere die Haftung für Folgeschäden und einer Betriebsunterbrechung durch die Lieferung mangelhafter Produkte.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Wir haften unbeschadet der vorhergehenden Regelung in § 7 dieses Vertrages und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch betreffend einer Haftung für unsere gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware; dies gilt nicht, sofern uns Arglist vorwerfbar ist.

Keine Haftung wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen:
Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, haftet ProDEKon nicht für die daraus entstandenen Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung von ProDEKon vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.

 

 

§ 9 Haftung bei Beratungen

Soweit wir anwendungstechnisch beraten, Auskünfte erteilen oder Empfehlungen geben usw., haften wir lediglich für grob fahrlässig oder vorsätzlich falsche Beratung. Für Auskünfte oder Empfehlungen haften wir nur dann, wenn diese Maßnahmen schriftlich erfolgt sind. Derartige Ansprüche verjähren ein Jahr nach Auskunftserteilung bzw. Beratung.

§ 10 Transportschäden

Wir liefern ab Werk, d.h. im Rahmen eines Versendungskaufes nach § 447 BGB. Danach reist die Ware auf Gefahr des Kunden. Da jedes Verkehrsunternehmen verpflichtet ist, entsprechende Transportversicherungen gegen Transportbeschädigungen abzuschließen, haben Sie im Schadensfall eine Regreßmöglichkeit unter folgenden Vorrausetzungen:

1. Äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste müssen vor Abnahme des Transportgutes durch einen den konkreten Schaden bezeichnenden Vermerk von dem anliefernden LKW-Fahrer auf dem Frachtbrief bescheinigt werden. Bei Postsendungen ist vor Abnahme beschädigter Pakete eine Bestätigung des Schadens durch den Übergabebeamten erforderlich. Außerdem ist zusätzlich das zuständige Postamt zu verständigen und eine Besichtigung und Tatbestandsaufnahme zu beantragen.
2. Bei verdeckten Schäden, die beim Auspacken entdeckt werden, muss die Sendung unverändert liegen bleiben. Gleichzeitig muss das Transportunternehmen schriftlich aufgefordert werden, sich von dem Zustand der Sendung zu überzeugen. Hierfür gelten je nach Beförderungsart sehr unterschiedliche und sehr kurze Fristen, die einzuhalten sind. Bei verdeckten Schäden hat der Kunde zu beweisen, dass der Schaden bereits im Gewahrsam des Transportunternehmens entstanden ist. Sollte der Transportunternehmer nicht bereit sein, den Schaden aufzunehmen, so müssen Sie ein selbständiges Beweisverfahren gem. § 495 ZPO einleiten.

§ 11 Schadensersatz bei Nichtabnahme

Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug und treten wir deshalb vom Vertrag zurück, können wir als Schadensersatz pauschal 25% des Bestellpreises ohne Abzug fordern. Dies gilt auch für den Fall unseres berechtigten Vertragsrücktrittes nach berechtigter Aufforderung zur Vorleistung oder Sicherheitenstellung. Es steht uns frei, statt diesem pauschalen Schadensersatz einen höheren Schaden geltend zu machen. Dem Kunden steht es frei, darzulegen und nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden sei.

§ 12 Urheberrechte

Wir behalten uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an von uns gefertigten Entwürfen, Plänen und Zeichnungen sowie anderen Unterlagen vor. Diese dürfen insbesondere Dritten nur nach unserer ausdrücklichen Zustimmung weitergegeben oder zugänglich gemacht werden. Zeichnungen und sonstige Unterlagen im Rahmen von Angeboten sind auf unser Verlangen hin unverzüglich an uns zurückzugeben. Sofern wir Gegenstände nach vom Kunden übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass die Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Wird uns durch Dritte unter Berufung auf deren Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände untersagt, sind wir – ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein – berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Kunden Schadensersatz zu verlangen. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, uns von sämtlichen mit solchen Rechtsverletzungen in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum all unserer gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung durch den Kunden vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und gegen Diebstahl und Feuer zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat all die in unserem Eigentum bleibenden Gegenstände unentgeltlich und mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach den beiden vorstehenden Absätzen dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er ist verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Der Kunde ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Die Rücknahme der Ware oder das Herausgabebegehren stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.
Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
Wir verpflichten uns, die uns auf Grund dieser Vereinbarung zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Vertragssprache ist deutsch. Dies gilt auch für sämtliche Produktbeschreibungen, Prospekte, Angebote und Auftragsbestätigungen. Soweit wir Übersetzungen verwenden, ist ausschließlich die der Übersetzung zugrunde liegende deutsche Fassung maßgeblich. Eine Haftung für Missverständnisse aus Übersetzungen wird nicht übernommen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.